Versicherungsausweis

Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, erhält einen Versicherungsausweis. Der Ausweis dient als Bestätigung für die Aufnahme in das Versichertenregister.

Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie bspw. Grenzgänger oder Zuzug aus dem Ausland). Jede versicherte Person kann die Ausstellung eines Versicherungsausweises verlangen.


Es werden notwendige Cookies, Google Fonts, Google Maps und Youtube geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.