Internationales
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute in Europa und weltweit zum beruflichen Alltag. Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen. Die Sozialversicherungsabkommen verfolgen zwei Ziele: Erstens sollen die Angehörigen der Vertragsstaaten bezüglich der Leistungsansprüche gleichgestellt werden; und zweitens sollen Doppelbelastungen des gleichen Beitragsobjektes durch Sozialversicherungsbeiträge vermieden werden.
Von besonderer Bedeutung für die Schweiz ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie das EFTA-Abkommen.
Über den nachfolgenden Link erhalten Sie weitere Informationen über die soziale Sicherheit im internationalen Kontext.
ALPS Online-Meldung von international tätigen Mitarbeitenden
Die neue Online-Plattform ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland) erleichtert die Abwicklung der Sozialversicherungen von international tätigen Mitarbeitenden. Neue Einsätze im Ausland (kurz- und langfristige Entsendungen, Entsendungsverlängerungen und Weiterversicherungen) sowie Mehrfachtätigkeiten (gleichzeitige Erwerbstätigkeit in CH – EU bzw. EFTA) können schnell und effizient bearbeitet werden.
Die Vorteile von ALPS
- Der Arbeitgeber kann Anträge direkt in ALPS erfassen und online an die Ausgleichskasse übermitteln.
- Bestätigungen oder Ablehnungen der Weiterversicherung erhalten Sie online.
- Begleitende Familienangehörige von international tätigen Mitarbeitenden können via ALPS gemeldet werden.
- ALPS funktioniert ortsunabhängig und der Arbeitgeber kann jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand seiner Meldung nachverfolgen.
- Die Anträge können jederzeit dupliziert werden. Zudem stellt ALPS eine elektronische und lückenlose Dokumentation sicher.