Erwerbsersatzordnung EO

Erwerbsersatzleistungen der EO sollen Verdienstausfälle für Personen ausgleichen, die aufgrund von Dienstpflicht nicht mehr im gewohnten Rahmen ihrer Tätigkeit nachgehen können.
Wer Dienst leistet in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend+Sport (J+S) oder Jungschützen teilnimmt, hat für jeden besoldeten Diensttag Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz (EO).

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der EO-Entschädigung pro Tag setzt sich aus einer Grundentschädigung und allfälliger Kinder-, Betriebs- oder Betreuungszulagen zusammen. Für Erwerbstätige beträgt die Grundentschädigung 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens jedoch CHF 69 und höchstens CHF 220 im Tag. Für Nichterwerbstätige gilt der feste Ansatz von CHF 69 im Tag, sofern im Jahr nicht mindestens 4 Wochen einem Erwerb nachgegangen wird.
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Anmeldung

Der Anspruch auf EO-Entschädigung kann mit der EO-Meldekarte geltend gemacht werden. Arbeitnehmer geben die EO-Meldekarte ihrem Arbeitgeber ab,  Selbständigerwerbende stellen die EO-Meldekarte der abrechnenden Ausgleichskasse zu und Nichterwerbstätige melden sich bei der kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons. Nicht erwerbstätige Studenten reichen die EO-Anmeldung der Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt ein.

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