Beitragspflicht

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen und/oder erwerbstätig sind, müssen Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres beitragspflichtig. Für nichterwerbstätige Personen beginnt die Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres.
Die Beitragspflicht endet, sobald die Erwerbstätigkeit aufgegeben bzw. das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.
Die Beiträge sind lückenlos zu begleichen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen.
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