Individuelles Konto (IK)

Das Individuelle Konto (IK) dient als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Für jede Person, die AHV-Beiträge bezahlt, führen die Ausgleichskassen ein Individuelles Konto (IK), auf dem Einkommen, Betreuungsgutschriften und Beitragszeiten eingetragen werden. Eine Person kann bei mehreren Ausgleichskassen ein IK haben.
Zur Berechnung der Leistungen werden die IK dieser Person anhand ihrer Versichertennummer zusammengeführt. Fehlende Beitragsjahre (so genannte Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Rentenleistungen.

Online-Abfrage

Erhalten Sie über die Online-Abfrage einen Überblick über alle Ausgleichskassen, die für Sie ein Individuelles Konto (IK) führen.

IK-Auszug

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