Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus

Aktuelles

Selbstständigerwerbend? In drei Schritten zur Sozialversicherung

Für Selbstständigerwerbende gibt es das erste Bundesformular – den Antrag auf Anerkennung der selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die AHV-Ausgleichskassen informieren auf einer Webseite rund um die Selbstständigkeit. Das Online-Formular vereinfacht den Antragsprozess. Selbstständigerwerbende werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

Hier geht’s zum Antrag und zu weiteren Informationen: selbststaendig-erwerbend.ch

- 03.01.2025 -

AHV/IV/EO: Diese Änderungen erwarten Sie per 1.1.2025

- 15.12.2024 -

Wichtige Informationen zur Lohnmeldung 2024

Einreichefrist
Die Jahreslohnmeldung muss bis 30.1.2025 bei der Ausgleichskasse eintreffen. Bitte verpassen Sie diese Frist auf keinen Fall. Bei verspäteter Einreichung sind auf den auszugleichenden Beträgen rückwirkend ab Jahresbeginn gesetzliche Verzugszinsen von 5 % zu entrichten (Art. 41bis Abs. 1 Bst. d AHVV). Nutzen Sie die Vorteile der Online-Lohnmeldung. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Lohnmeldung via Einmalcode
Sie sind noch nicht bei connect angemeldet. Mit dem Einmal-Code auf der Rekapitulation können Sie uns Ihre Jahreslohndeklaration online einreichen.

Lohmeldung via connect
Einstieg für bisherige Benutzer:

Lohnmeldung via ELM
Mit einem swissdec-zertifizierten Lohnprogramm können Sie Ihre Daten direkt aus Ihrem Buchhaltungsprogramm übermitteln. Unsere Empfängernummer lautet:
- AHV-AVS 087.000
- FAK-CAF 087.000

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Swissdec.

- 15.12.2024 -

Betreibung auf Konkurs bei ausstehenden AHV-Beiträgen

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass im Handelsregister eingetragene Unternehmen für öffentlich-rechtliche Forderungen nicht mehr auf Pfändung, sondern neu auf Konkurs betrieben werden müssen. Die Folgen sind gravierend und betreffen auch die Sozialversicherungsbeiträge. Die geschuldeten Beiträge sind in einer viel kürzeren Frist zu begleichen. Kommen Schuldner/Schuldnerinnen ihren finanziellen Verpflichtungen auch nach Aufforderung des Gerichts nicht nach, wird über das Unternehmen der Konkurs verhängt und damit das Unternehmen geschlossen.

Bei finanziellem Engpass Ausgleichskasse kontaktieren
Deshalb empfiehlt sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit der Ausgleichskasse zu suchen und gegebenenfalls eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.

- 13.12.2024 -

Digital wird erste Wahl

Die Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus setzt ab 1.1.2025 auf eine papierlose Zusammenarbeit. Mit «connect» steht Ihnen das modernste Online-Portal der AHV zur Verfügung.
Nutzen auch Sie die Vorteile von «connect»:

  • sicher
  • schnell
  • kostenlos und klimafreundlich

Selbstverständlich bleiben wir jederzeit für Sie persönlich erreichbar. Bei Fragen zu unserem Online-Portal sind wir gerne für Sie da.

- 25.11.2024 -

Rentenanpassung

- 27.09.2024 -

AHV/IV-Renten steigen um 2,9 Prozent

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1225 auf 1260 Franken pro Monat und die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken pro Monat (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Weitere Informationen finden Sie hier: AHV/IV-Minimalrente steigt um 35 Franken

- 02.09.2024 -

Geschäftsbericht 2023

Der Geschäftsbericht 2023 ist online. Erfahren Sie mehr über die Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus.

- 21.05.2024 -

Es werden notwendige Cookies, Google Fonts, Google Maps und Youtube geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.